Flugbetriebsordnung (Nr. 1/ März 2023)

Für den Modellflugplatz des MFC Windischgarsten wurde von der Austro Control und dem ÖAeC eine Betriebsgenehmigung für den UAS-Betrieb (Modellflugbetrieb) nach Art. 16 erteilt. Der Flugbetrieb hat unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen zu erfolgen.

Kurzfassung der Modellflugplatz-Betriebsordnung

1. Benützungsberechtigte Personen

Der Modellflugplatz darf nur von Mitgliedern des MFC oder Modellfliegern des HPCG benützt werden. Voraussetzungen:

  • Gültige Aeroclub-Mitgliedschaft (Versicherung)
  • Fernpiloten-Kompetenz ("Drohnenführerschein")
  • Modellregistrierung
  • Alleinflug über 16 Jahre, darunter mit Aufsicht oder mit Alleinflugberechtigung (schriftlich durch Obmann)
  • Nachweisliche Kenntnisnahme der Flugbetriebsordnung durch Unterschrift in der aufgelegten Mappe (Hütte)

Gäste dürfen, soweit sie die Anforderungen erfüllen, nur nach Einweisung durch ein Vorstandsmitglied den Platz benützen! Tagesgebühr € 5,-

2. Betriebsverantwortung und Betriebsauflagen

Die Verantwortung für den regelkonformen Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Fernpiloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Der Vereinsvorstand übernimmt keine Haftung für Schäden die aus dem Flugbetrieb der Mitglieder entstehen! Grundsätzlich kann jedes elektrisch betriebene Modell (max. 50 kg) am Flugplatz geflogen werden. Es ist auf niedrige Lautstärke der Modelle zu achten. Der Vorstand behält sich vor, den Betrieb von bestimmten Flugmodellen einzuschränken bzw. zu untersagen. Modelle über 25 kg Abflugmasse unterliegen besonderen Bestimmungen (Kontakt mit Vereinsführung erforderlich) Der Erstflug eines Modells ist in einer Checkliste (beim Piloten) zu dokumentieren. Beim Erstflug ist nur ein Modell im Luftraum zulässig. Bei Problemen im Flug ist umgehend zu landen. Eine erneute Inbetriebnahme des Flugmodells erfolgt erst wenn die Mängel behoben sind. Alle Flüge bzw. besondere Vorkommnisse sind in das Flugbuch (Hütte) einzutragen.

3. Frequenznutzung

35 MHz: Frequenzprüfung, 2,4 GHz /868 MHz

4. Zulässiger Flugbereich des Modellflugplatzes

Im Flugbereich gilt eine max. Flughöhe von 300 m über Grund. Bei Flügen über 120 m ist ein Beobachter/Flugleiter zur Beobachtung des Luftraumes bzgl. Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

5. Überflug von Personen und Gebieten

Das Überfliegen von Gebäuden, Zuschauerräumen, Parkplatz, Vereinshütte, unbeteiligten Personen und Menschenansammlungen (Garten der Villa Sonnwend) ist verboten. Beim Flugbetrieb ist auf Wanderer (Skilangläufer im Winter) besonders zu achten! Bei Flügen Richtung Zuschauer/Passanten ist darauf zu achten, dass, je nach Geschwindigkeit und Höhe des Modells, keine Gefährdung (Flugbahn, Wurfparabel) derselben entsteht.

6. Betriebszeiten

Die Flugbetriebszeiten sind strikt einzuhalten und sind für die Monate in nachstehender Tabelle angeführt. Betriebszeiten:

 BeginnEnde
Jänner09:0015:30
Februar08:0016:00
März07:3017:00
April07:3018:30
Mai06:3019:30
Juni06:3020:00
Juli06:3020:00
August07:0019:00
September08:0018:00
Oktober08:3016:30
November08:3015:30
Dezember09:0015:00

Mittagsruhe: Samstag, Sonn-und Feiertage von 12:00 bis 13:30. Ausgenommen Segelflugbetrieb. (Änderungen nach Vorstandsbeschluss vorbehalten)

7. Erste- Hilfe-Ausrüstung, Brandschutz

Erste-Hilfe-Koffer und Feuerlöscher in Vereinshütte bei Bedarf vorhanden.

8. Verhaltensregeln für den Flugbetrieb

  • Grundsätzlich sind Flüge so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachwerten ausgeschlossen werden kann.
  • Während des Fluges muss eine ungehinderte Sichtverbindung (Erkennung der Fluglage) zum Flugmodell bestehen.
  • Bei Annäherung eines Schirm- oder Drachenfliegers ist das Flugmodell unverzüglich zu landen. Bei Außenlandung das Modell erst holen, wenn der Drachen- oder Schirmflieger gelandet ist bzw. sich keine weiteren im Landeanflug befinden!
  • Im Sicherheitsbereich (an der Start- und Landebahn vor dem Sicherheitszaun) dürfen sich nur die Modellpiloten aufhalten. Während der gesamten Flugdauer ist auf den Luftverkehr zu achten. Eine Kommunikation unter den Piloten muss gegeben sein. Starts- und Landungen werden rechtzeitig deutlich angekündigt. Nach erfolgter Landung hat der Pilot unverzüglich die Start- und Landebahn zu verlassen.
  • Unbeteiligte Personen müssen sich (ohne Schutzzaun) min. 30 m von der Startbahn entfernt aufhalten.
  • Flugbetrieb darf keine Zugtiere/Reiter, Wild- und Weidevieh gefährden.
  • Sorgfalt beim Abwerfen von Objekten oder Materialien. Es darf keine Menschen, Tiere oder Objekte gefährden.

9. Allgemeines

  • Auf der Zufahrtsstraße (Allee) ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Km/h einzuhalten, im Bereich des Abstellplatzes der Drachenflieger ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren
  • Autos sind auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Bei Überbelegung ist das Parken nur entlang der Zufahrtsstraße (Allee) möglich! Das Befahren der Wiesenflächen ist untersagt!
  • Bei Außenlandungen hat das Holen des Modells unter dem Gesichtspunkt der geringsten Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erfolgen!
  • Zuwiderhandlungen gegen die Flugbetriebsordnung sind an den Vorstand zu melden!
  • Kontakte zu Drachen- und Schirmfliegern, Anrainern und Passanten sind durch die Vereinsmitglieder stets in höflicher und sachlicher Art zu führen.
  • Es besteht am Flugplatz ein Campingverbot
  • Gültigkeit: Die Flugbetriebsordnung hat solange Gültigkeit, bis sie durch eine neue ersetzt wird.

10. Notfallsituationen und -verfahren

  • Unbeteiligte Personen im Fluggebiet: "Achtung, unbeteiligte Person im Fluggebiet". Auf Situation aufmerksam machen! Gefahrensituation abschätzen und ggf. sofort landen.
  • Landmaschinen auf anschließender Wiese: Sicherheitsabstand einhalten!
  • Bemannte Luftfahrzeuge: "Achtung, Flugzeug (Schirm, Drachen)! Landen, landen". Modellfliegen erst fortsetzen wenn sich kein bemanntes Luftfahrzeug nähert.

- Notfallplan bei unkontrolliertem Wegfliegen ("Fly-away")

  • Zuständigen Flight Information Center verständigen. Geschätzte Flugdauer, Richtung und Höhe angeben.
  • Modell möglichst bergen.
  • Meldepflicht gem. ÖAeC Richtlinien einhalten.
  • Wenn Modell aus dem Sichtbereich verschwand und nicht mehr gefunden wird, ist bei der Polizei eine Verlustanzeige aufzugeben.

- Modellabsturz außerhalb des Flugbereichs oder Zusammenstoß von Modellen:

  • Bei Brandausllösung: Feuerwehr und Polizei versttändigen. Ggf. Brandbekämpfung mit Feuerlöscher aus der Hütte.
  • Personenverletzung: Rettungskette in Gang setzen
  • Absichern/Eigenschutz
  • Rettungsdienst informieren/Sofortmaßnahmen
  • Erste Hilfe leisten

Meldepflicht gem. ÖAeC Richtlinien einhalten!

11. Örtliche Kontaktnummern

  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettung: 144
  • Arzt: 07562 88440 Dr. Brandstetter, Windischgarsten
Helmut Stadler, Schriftführer MFC Windischgarsten

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